Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Beratung für Unternehmens-Gesundheit, Inh. Christina Bolte

1. Allgemeines
Soweit auf der Webseite sowie im Lehrgangsprogramm personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechts-spezifischer Form angeführt sind, beziehen sich diese in gleicher Weise auf Frauen und Männer.

2. Geltung
Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

3. Vertragsdurchführung
Die Beratung für Unternehmens-Gesundheit (nachfolgend: Auftragnehmerin) verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben termingerecht und mit aller gebotenen Sorgfalt zu erledigen.
Die Auftragnehmerin bestimmt und verantwortet die Art und Weise der Durchführung des Einzelvertrages innerhalb des Rahmens, der durch die einzelvertraglichen Ver­einbarungen bestimmt ist.
Weisungsrechte des Auftraggebers bestehen nicht, jedoch wird die Auftragnehmerin bemüht sein, Wünsche des Auftraggebers Rechnung zu tragen.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für die Auftragnehmerin kostenlos erbracht werden.
Er gewährt der Auftragnehmerin bei deren Arbeiten in seinem Betrieb jede erforderliche Unterstützung. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Auftragnehmerin auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.

Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Auskünfte oder nicht ordnungs-gemäßer Mitwirkung des Kunden in Bezug auf den erteilten Auftrag der Arbeitsaufwand der Auftragnehmerin erheblich über dem im Angebot berechneten Aufwand liegt, so ist die Auftragnehmerin auch bei Vergütung von Pauschal- oder Festpreisen mit Höchst-begrenzung zu einer dem Mehraufwand entsprechenden Erhöhung der ursprünglichen Vergütung und Nebenkosten berechtigt.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die der Auftragnehmerin überlassenen Inhalte nicht gegen bestehende Gesetze, insbesondere Urheber- und Wettbewerbsrecht, verstoßen.

5. Angebote und Preise
Bei allen angegebenen und akzeptierten Preisen handelt es sich grundsätzlich um Netto-Preise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ein Auftrag wird schriftlich erteilt oder gilt als erteilt, wenn der Auftragsbestätigung nicht binnen 5 Tagen nach Eingang widersprochen wird.
Bei eiligem Beratungs- und Unterstützungsbedarf des Auftraggebers entfällt die Auftrags-bestätigung. Es wird nach den üblichen Honorarsätzen abgerechnet.

Die Reisekosten (soweit nicht anders vereinbart – per Pkw: 0,50 €/km, Bahn 2. Klasse mit Ermäßigung durch BahnCard 25, Flug Economy Class) und weitere Auslagen (Hotel, Verpflegung, Workshop-Unterlagen etc.) trägt der Auftrag­geber.
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung, bei längerer Zusammenarbeit zum Monatsende.
Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Rechnungseingang.

6. Ausfall
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zu nachstehenden Bedingungen zu stornieren. Jede Stornierung eines Vertrages hat schriftlich zu erfolgen.
Kündigt der Auftraggeber einen Vertrag aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu verantworten hat, so steht der Auftragnehmerin ein Ausfallhonorar in folgendem Umfang zu:

  • Bei Absage/Stornierung bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, beträgt die Stornogebühr pauschal 100,00 Euro.
  • bei Absage/Stornierung bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin ein Ausfallhonorar von 80 % des vereinbarten Betrages
  • bei Absage/Stornierung bis 1 Woche dem vereinbarten Termin oder Fernbleiben am Schulungs- oder Veranstaltungstag vor das volle vereinbarte Honorar

7. Lehrgangsänderungen und -absagen 
Wir behalten uns das Recht vor, angekündigte Lehrgangstermine aufgrund organisatorischer oder kaufmännischer Erfordernisse oder Notwendigkeiten zu ändern, zu verschieben oder abzusagen. Aus den gleichen Gründen sind wir berechtigt, einen bereits laufenden Lehrgang abzusagen, einzustellen, den Lehrgang in einen anderen Lehrgang zu integrieren oder eine Verschiebung im Ablaufplan vorzunehmen. Außerdem ist es uns erlaubt, bei einer geringen Teilnehmeranzahl die Anzahl der Kurstage zu reduzieren. Der Kunde hat demnach keinen Anspruch auf Durchführung des gebuchten Lehrganges.
Ein durch den Kunden bereits geleistetes Lehrgangsentgelt wird im Umfang des Entfalls des Lehrgangs zurückerstattet.
Ein Ersatz darüber hinausgehender Nachteile, die dem Kunden aus solchen Lehrgangs-änderungen im weitesten Sinn entstehen, oder sonstiger Vermögens- und Folgeschäden kann nicht – auch nicht im Wege des Schadenersatzes – uns gegenüber geltend gemacht werden.

8. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht 
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, alle bei Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Daten (Kontaktdaten) für eigene Zwecke wie Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung, Buchhaltung, Informationsschreiben, Kontaktaufnahme zu späteren Zeitpunkten o.ä. zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt­ zugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Im Übrigen unterliegen sämtliche persönlichen, inhaltlichen Themen/Daten/Inhalte, die bei Beratungen besprochen werden, strengem Datenschutz (z. B. Schweigepflicht nach § 203 BGB). Alles, was Kunden und Klienten mit uns austauschen, bleibt unter uns.

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen (Skripte etc.) oder von Teilen daraus behalten wir uns vor.
Jede Vervielfältigung – auch die von Teilen – etwa durch Nachdruck oder Kopieren, oder jede sonstige Vervielfältigung oder Verbreitung unserer Unterlagen, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schrift-lichen Zustimmung.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
In der Vertragsbeziehung mit der Beratung für Unternehmens-Gesundheit, Inh. Christina Bolte, gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist München.

10. Allgemeine Bestimmungen und Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen eines schriftlich abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu deren Rechtsverbindlichkeit wieder der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen vom Schriftform­erfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

München, im Januar 2020